Mangosteen Catering – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die nachstehenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (im folgenden AGB genannt) sind unter Ausschluss aller vertraglicher Vereinbarungen zwischen Mangosteen Catering, dem Catering des Zürich Marriott Hotels, und dem Veranstalter und sind Grundlage sämtlicher Leistungen und Lieferungen von Mangosteen Catering.

I Vertragsabschluss

Der Veranstaltungsvertrag über die Lieferungen und Leistungen von Mangosteen Catering kommt erst nach schriftlicher Bestätigung seitens des Veranstalters und Mangosteen Catering zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

II Garantiezahl

Für sämtliche Veranstaltungen muss der Veranstalter Mangosteen Catering die tatsächliche Teilnehmerzahl bis spätestens 7 Werktage (Sonn- & Feiertage gelten nicht als Werktage) vor Veranstaltungsbeginn bekannt geben. Andernfalls gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Teilnehmerzahl und Mangosteen Catering ist berechtigt, sämtliche vereinbarte Leistungen aufgrund dieser Zahl zu verrechnen.

III Stornierungskonditionen

Bei Stornierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

1 Bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Kostenlos.

2 60-30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Verrechnung von 15% der vereinbarten Leistungen.

3 29-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn Verrechnung von 50% der vereinbarten Leistungen.

4 7-0 Tage vor Veranstaltungsbeginn Verrechnung von 100% der vereinbarten Leistungen.

IV Getränkeverrechnung

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden sämtliche Getränke gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrauchte Flaschen gelten vollumfänglich als verbraucht.

V Generelle Haftung

Mangosteen Catering haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden.

Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten, seine Gäste und Veranstaltungsteilnehmer fahrlässig oder absichtlich verursacht werden. Der Veranstalter stellt Mangosteen Catering von sämtlichen zivil- und öffentlichrechtlichen Ansprüchen welche von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmern, Gästen oder Mitarbeitern und Vetragspartnern des Veranstalters) gegen Mangosteen Catering aufgrund der Veranstaltung erhoben werden, vollumfänglich frei und übernimmt sämtliche Kosten, inklusive allfälliger Rechtsbeistands- und Gerichtskosten, sowie allfällige Entschädigungszahlungen oder Bussen.

VI Rechnungsstellung

1 Mangosteen Catering ist berechtigt, vom Veranstalter Vorauszahlungen zu verlangen.

2 Sofern der Veranstaltungsvertrag nichts anderes regelt, sind sämtliche Rechnungen von Mangosteen Catering/Zürich Marriott Hotel innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

3 Sämtliche Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken, inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Veranstalters.

4 Bei Zahlungsverzug ist Mangosteen Catering/Zürich Marriott Hotel berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu erheben.

Der Kunde ist verantwortlich für das Material. Er verpflichtet sich, die Gegenstände nur gemäss ihrem angestammten Zweck zu gebrauchen. Er verpflichtet sich, die nötigen Sicherheits­massnahmen zu ergreifen, um einen unfallfreien Gebrauch zu garantieren. Die Rückgabe erfolgt ungereinigt, aber befreit von Essensrückständen und in der ursprünglichen Verpackung. Alle beschädigten oder fehlenden Gegenstände und Gebinde werden anhand der dafür geltenden Preisliste verrechnet. Mietmaterial und Gebinde bleiben in jedem Falle Eigentum des Zürich Marriott Hotels.

VII Weitere Bestimmungen

1 Die vorliegenden AGB sowie das gesamte Vertragsverhältnis unterliegen dem Schweizerischen Recht. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand wird Zürich vereinbart.

2 Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung anerkennt der Veranstalter die vorliegenden AGB als integrierender Vertragsbestandteil. Er bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben.

VIII

Wir sind stets bestrebt, alle Wünsche und Erwartungen unserer Gäste zu erfüllen. Deshalb nehmen wir auch den Schutz Ihrer persönlichen Daten besonders ernst. Die von Ihnen bei der Reservierung und beim Einchecken angegebenen Daten nutzen wir, um unsere Leistungen Ihnen gegenüber zu erbringen, und um Sie über andere Angebote von Marriott, Renaissance und Courtyard by Marriott zu informieren.

Wir werden diese Informationen auch dazu verwenden, Ihnen Einladungen zur Teilnahme an Umfragen zur Kundenzufriedenheit und Marktforschung zu senden. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihre persönlichen Daten an Marriott International, Inc., 10400 Fernwood Road, Bethesda,Maryland, 20817 U.S.A. Eine Übermittlung an andere Hotels der oben genannten Unternehmen erfolgt nur für Zwecke der

Reservierung, d. h. zur Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Hotel. Eine Übermittlung an weitere Dritte für andere Zwecke erfolgt nur an den Dienstleister, der die Einladungen zur Teilnahme an Umfragen versendet. Wenn Sie über unsere Angebote nicht weiter unterrichtet werden möchten, können Sie dies der verantwortlichen Stelle mitteilen.

Sie können sich dazu auch mit einer E-Mail an euoptout@Marriott.com oder per Fax an 001-801-832-4510 oder brieflich an Marriott EU Data Protection, PO Box 65749, Salt Lake City, UT 84165-0749 USA wenden. Ihre Daten werden von Marriott International Inc. dann nur für die Bearbeitung Ihrer Reservierung verwendet, und Sie erhalten keine Informationen über unsere Angebote.